Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Kursteilnehmer und Mieterkreis

Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, die von Harald Haese angebotenen Kurse ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

 

2. Anmeldung/Rücktritt vom Vertrag

  1. Die Anmeldung Kurs bedarf der Schriftform (Internet-Anmeldeformular eingeschlossen). Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
  2. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor Kursbeginn/Mietbeginn wird die geleistete Anzahlung von 50 % des jeweiligen Kurspreises/Mietpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/Mieter gestellt wird. Bei einem innerhalb der 7-Tagesfrist erklärtem Rücktritt sind weitere 100% der Kurskosten/Mietgebühren fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vercharterung nicht gelingt.
  3. Harald Haese behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl der jeweiligen Kursausschreibung nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Schulungsmaterials durch Kollisionen oder Vandalismus. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  4. Teilnehmer, die einen Kurs nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

 

3. Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

 

4. Sicherheit/Durchführungsbedingungen

Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten. Ab Windstärke 3 der Beaufortskala sind Schwimmwesten anzulegen. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.

 

5. Sorgfaltspflicht

  1. Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Windsurf-, SUP- und Tauch- Material`s wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Windsurf-, SUP- und Tauch- Material`s vor Nutzungsantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
  2. Falls die Betriebsbereitschaft des Schulungsmaterials durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.

 

6. Haftung

  1. Harald Haese haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Schulungsmaterials.
  2. Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen.
  3. Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, das Schulungsmaterial wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen.
  4. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an Schulungsmaterial haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich.
  5. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

 

7. Zusätzliche Vermietungsbedingungen

  1. Harald Haese ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Schulungsausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation (VDWS Lizenz; PADI) verfügt.
  2. Sofern sich nach Übergabe trotz Lizenz eine mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des Sportgerätes, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung des Surfmaterials offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.
  3. Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar.
  4. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haften der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen.

 

8. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.